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   OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16   

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OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16 (https://dejure.org/2017,35559)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.08.2017 - 2 LB 36/16 (https://dejure.org/2017,35559)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. August 2017 - 2 LB 36/16 (https://dejure.org/2017,35559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines polizeilichen Sondereinsatzgeschehens als Dienstunfall; Anerkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Dienstunfallfolgen; Dienstunfall mit der Dienstunfallfolge "Posttraumatische Belastungsstörung" und "Affektive depressive Störung nach ...

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 1
    Affektive depressive Störung; Dienstunfall; DSM-IV; DSM-V; ICD-10; Posttraumatische Belastungsstörung; PTBS; Trauma; Unfallereignis; Besoldung und Versorgung Anerkennung eines Unfallgeschehens als Dienstunfall; Anerkennung eines polizeilichen Sondereinsatzgeschehens als ...

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 31 Abs. 1 ; BeamtVG § 45 Abs. 3 S. 2
    Anerkennung eines polizeilichen Sondereinsatzgeschehens als Dienstunfall; Anerkennung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Dienstunfallfolgen; Dienstunfall mit der Dienstunfallfolge "Posttraumatische Belastungsstörung" und "Affektive depressive Störung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Posttraumatische Belastungsstörung als Dienstunfall

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Für die zeitliche Bestimmbarkeit genügt es nicht, dass sich ein über mehrere Tage erstreckender Zeitraum nach Anfangs- und Schlusstag eingrenzen lässt (BVerwG, Beschluss vom 19.01.2006 - 2 B 46/05 -, Rn. 6; Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 81/08 -, Rn. 14, [...]).

    Keine die Anerkennung als Dienstunfall rechtfertigenden Ursachen sind sog. Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkung bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zu demselben Erfolg geführt hätte (OVG Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - 2 A 38/05 -, Rn. 58, [...]; BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 81/08 -, Rn. 10, [...], m.w.N.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    In der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt die Feststellung einer psychischen Gesundheitsstörung als Unfallfolge aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen, damit die Feststellung nachvollziehbar ist und weil die genaue Diagnosestellung die Beurteilung der Ursachen der Erkrankung erleichtert (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 22, [...]; Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R -, Rn. 18, [...]).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    In der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt die Feststellung einer psychischen Gesundheitsstörung als Unfallfolge aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen, damit die Feststellung nachvollziehbar ist und weil die genaue Diagnosestellung die Beurteilung der Ursachen der Erkrankung erleichtert (vgl. BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 22, [...]; Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R -, Rn. 18, [...]).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Unter Körperschaden ist jede über Bagatelleinbußen hinausgehende Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität des Beamten zu verstehen, mithin auch eine als Folge einer Traumatisierung eingetretene seelische Störung (BVerwG, Urteil vom 29.10.2009 - 2 C 134/07 -, BVerwGE 135, 176 -188, Rn. 24; Urteil vom 25.10.2012 - 2 C 41/11 -, Rn. 12, [...]).
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Dies gilt insbesondere auch für psychische Reaktionen auf einen äußeren Vorgang, der einen Körperschaden zur Folge hat (BVerwG, Urteil vom 09.04.1970 - II C 49.68 -, BVerwGE 35, 133 -135, Rn. 12 f.; OVG NW, Urteil vom 06.05.1999 - 12 A 2983/96 -, Rn. 48, [...]; BayVGH, Beschluss vom 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450 -, Rn. 8, [...]; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz , Stand: Juni 2017, BeamtVG § 31 Rn. 40).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Für die Unfallfürsorge ist grundsätzlich das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (BVerwG, Beschluss vom 25.07.2014 - 2 B 62/13 -, Rn. 9, [...]; Urteil vom 26.11.2013 - 2 C 9.12 - Rn. 6 [...] m.w.N.).
  • OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05

    Unfallausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; wesentliche

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Keine die Anerkennung als Dienstunfall rechtfertigenden Ursachen sind sog. Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkung bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zu demselben Erfolg geführt hätte (OVG Bremen, Urteil vom 29.10.2008 - 2 A 38/05 -, Rn. 58, [...]; BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 81/08 -, Rn. 10, [...], m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - 12 A 2983/96

    Beamtenversorgung; Unfallfürsorge; Telekom; Klagegegner; Dienstunfall; Mobbing

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Dies gilt insbesondere auch für psychische Reaktionen auf einen äußeren Vorgang, der einen Körperschaden zur Folge hat (BVerwG, Urteil vom 09.04.1970 - II C 49.68 -, BVerwGE 35, 133 -135, Rn. 12 f.; OVG NW, Urteil vom 06.05.1999 - 12 A 2983/96 -, Rn. 48, [...]; BayVGH, Beschluss vom 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450 -, Rn. 8, [...]; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz , Stand: Juni 2017, BeamtVG § 31 Rn. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - 1 A 857/12

    Gewährung eines Unfallausgleichs wegen Anerkennung psychischer Beschwerden als

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Ein Körperschaden liegt deshalb auch dann vor, wenn der Betroffene eine psychische, Krankheitswert aufweisende Gesundheitsstörung erleidet, die unmittelbar (also nicht erst über den Zwischenschritt eines physischen Traumas), auf der Wahrnehmung eines belastenden äußeren Ereignisses beruht, welche einen psychoreaktiven Prozess in Gang gesetzt hat (OVG NW, Urteil vom 23.11.2015 - 1 A 857/12 -, Rn. 66, [...]; Plog/Wiedow, a.a.O., BeamtVG § 31 Rn. 44).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 207/11

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der

    Auszug aus OVG Bremen, 29.08.2017 - 2 LB 36/16
    Das Erfordernis, psychische Unfallfolgen immer nach anerkannten Diagnosesystemen zu bewerten, dient zudem dazu, Diskrepanzen in der gutachterlichen Bewertung auszuschließen und eine Gleichbehandlung der Versicherten herbeizuführen (Hess.LSG, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 U 207/11 -, Rn. 33, [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 1 A 1455/09

    Begründung eines Dienstunfallereignisses durch ein deutliches Vergreifen im Ton

  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 3 ZB 09.2463

    Dienstunfall verursacht durch Mobbing (hier: verneint); Dauereinwirkung;

  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 62.13

    Zurücklegen des Wegs zu einem Integrationsfachdienst als Dienst eines Lehrers

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1993 - 3 L 99/93

    Beamter; Personalentscheidung; Dienstunfall

  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung

  • BSG, 28.01.1966 - 2 RU 151/63

    Verteilung der Entschädigungslast - Tätigkeiten für mehrere Unternehmen -

  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 3 ZB 10.2737

    Dienstunfall; Konfliktsituation zwischen Pfarrer und Kirchenvorstand;

  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 3 ZB 09.1477

    Dienstunfall; Erschöpfungssyndrom eines Schulleiters bei doppelter Schulleitung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass dem Dienstherrn die Befugnis eingeräumt ist, durch (feststellenden) Verwaltungsakt (gesondert) darüber zu befinden, ob ein bestimmtes einzelnes Leiden Folge eines als Dienstunfall anerkannten bzw. anzuerkennenden Ereignisses ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. April 1986 - 2 A 57/85 -, ESOVGRP; OVG NRW, Urteil vom 28. November 2014 - 1 A 1860/14 -, juris Rn. 41 f.; BremOVG, Urteil vom 29. August 2017 - 2 LB 36/16 -, juris Rn. 34), bleibt es dabei, dass eine entsprechende - negative - Feststellung im Rahmen der zunächst zu treffenden Anerkennungsentscheidung nach § 45 Abs. 3 Satz 2 BeamtVG normativ nicht vorgegeben und von dem gesetzlich angeordneten Prüfprogramm nicht umfasst ist.
  • OVG Sachsen, 17.06.2020 - 2 A 597/16

    Dienstunfall; Streitwert

    53 bb) In der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt die Feststellung einer psychischen Gesundheitsstörung als Unfallfolge aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen, damit die Feststellung nachvollziehbar ist und weil die genaue Diagnosestellung die Beurteilung der Ursachen der Erkrankung erleichtert (vgl. BSG, Urt. v. 15. Mai 2020 - B 2 U 31/11 R -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Urt. v. 29. August 2017 - 2 LB 36/16 -, juris Rn. 46).

    Diese Erwägungen gelten gleichermaßen im Dienstunfallrecht (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29. August 2017 - 2 LB 36/16 -, juris Rn. 46).

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